Welche Reisekosten können Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger steuerlich geltend machen?

Für viele Berufstätige gehören Dienstreisen zum Alltag. Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich diese vom täglichen Pendeln zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Denn für die Pendelfahrten können Sie lediglich die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke mit 0,30 €/km geltend machen (bis Ende 2026 gilt für Fernpendler ein erhöhter Betrag), während Sie bei einer Dienstreise die Kilometerpauschale sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt von der Einkommensteuer absetzen können.


Vereinfacht kann man sagen: Alle beruflichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stattfinden, sind Dienstreisen. Arbeiten Sie regelmäßig an mehreren Orten, kann die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte schwierig werden: Sind Sie Arbeitnehmer, ist die arbeitsvertragliche Zuordnung durch den Arbeitgeber wichtig, sind Sie selbständig, kommt es auf die Zeit an, die Sie an den einzelnen Orten verbringen. Neben den Fahrtkosten können Sie auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Als Arbeitnehmer können Sie jedoch nur diejenigen Aufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, die nicht von Ihrem Arbeitgeber ersetzt werden.  

Unsere Infografik bietet Ihnen einen Überblick über die steuerlich abzugsfähigen Reisekosten und die möglichen Höchstbeträge.  

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Reisekosten

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