Transparenzregister - Was Sie als Geschäftsführer
jetzt melden müssen

Am 30. Juni 2022 endet die Meldefrist an das Transparenzregister für alle GmbHs, Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation bisher noch nicht gemeldet haben, drängt jetzt die Zeit. Denn bei unterbliebenen, verspäteten oder falschen Meldungen drohen hohe Bußgelder. 

Für die Meldung ist genau zu prüfen, wer die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Organisation gem. § 20 Geldwäschegesetz sind. Einen kompakten Überblick zu den Kriterien für wirtschaftlich Berechtigte sowie praktische Hinweise für Transparenzregistermeldungen gibt Ihnen das Video „Transparenzregister – Was Sie als Geschäftsführer oder Vorstand jetzt melden müssen“. Sie finden darin Antworten auf folgende zentrale Fragen: 

  • Wer an das Transparenzregister melden muss 
  • Wer wirtschaftlich Berechtigter ist und gemeldet werden muss 
  • Was außerdem an das Transparenzregister gemeldet werden muss 
  • Zu welchen Anlässen und Zeitpunkten jetzt und künftig an das Transparenzregister gemeldet werden muss 

Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an.

Transparenzregister - Was Sie als Geschäftsführer oder Vorstand jetzt melden müssen
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Geschäftsführer müssen die sog. wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen. Melden Sie zu spät oder fehlerhaft, drohen Bußgelder! Das Video bietet einen praktischen Überblick darüber, wer was melden muss (11/23).