So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus

Mit dem Septembergehalt müssen Sie Ihren Mitarbeitern 300 € Energiepreispauschale auszahlen.
Zur Zahlung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen, bereiten wir alles für Sie vor. Dazu ist es wichtig, dass Sie uns alle notwendigen Informationen übermitteln.  

Zum besseren Verständnis der Energiepreispauschale haben wir auf unserer Homepage das Video „So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus“ bereitgestellt. Das Video beantwortet anschaulich folgende Fragen:  

• Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf die Energiepreispauschale? 
• Warum die Pauschalen schon mit der Lohnsteueranmeldung für August an das Finanzamt gemeldet werden müssen. 
• Wann die Pauschale erst im Oktober oder zum Jahresende gezahlt werden muss. 
• Wie die Zahlung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt wird. 

So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus
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300 € Energiepreispauschale bekommen fast alle Arbeitnehmer im September 2022 vom Chef. Welche Mitarbeiter Anspruch darauf haben, was das für die Lohnsteueranmeldung bedeutet und welche Steuern und Abgaben anfallen, erklärt dieses Video