Wie finden Sie für die Neubewertung heraus, welche Grundstücksart Sie besitzen?

Im Zuge der Grundsteuerreform sind deutschlandweit alle Grundstücke neu zu bewerten, um ab 2025 korrekt besteuert werden zu können. Wegen des großen Aufwands beginnt der Neubewertungsprozess deutlich früher,
so dass Sie als Eigentümer bereits 2022 Informationen an das Finanzamt liefern müssen. Letztmöglicher Abgabezeitpunkt für die  Grundsteuererklärung ist der 31.10.2022. Damit das zutreffende Bewertungsverfahren angewendet werden kann, müssen Sie zunächst herausfinden, zu welcher Grundstücksart Ihre Immobilie gehört. Das Bewertungsrecht kennt nämlich verschiedene Kategorien, in die die sog. wirtschaftlichen Einheiten einzuordnen sind. Entsprechend finden z.B. auf Geschäftsgrundstücke andere Bewertungsverfahren Anwendung als auf Mietwohnungen. Die Erläuterungen in unserer Infografik orientieren sich am Bundesmodell. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen wenden zwar eigene Modelle an, die Zuordnung zur richtigen Grundstücksart ist aber auch hier wichtig.
 

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Grundsteuerreform - Grundstücksarten

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