Arbeitszimmer ab 2023 - Zuhause arbeiten und dabei Steuern sparen

Flexible Arbeitsorte setzen sich immer mehr durch, wodurch Mitarbeiter:innen in vielen Unternehmen auch im Homeoffice arbeiten können. Viele richten sich ein häusliches Arbeitszimmer ein, was steuerlich als “büromäßig eingerichteter Raum im Wohnbereich” gilt. Eine Berücksichtigung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten ist möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt. Ein Kostenabzug von bis zu 1.260 € pro Jahr ist möglich, alternativ seit 2023 die Homeoffice-Pauschale.

Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite können Sie selbst herausfinden, welcher Kostenabzug Ihnen aktuell zusteht bzw. was Sie verändern können, um noch mehr Steuern zu sparen.